BALKON-VERBOT: DREI PFLANZEN, DIE NICHT IN DEN BLUMENKASTEN DüRFEN

Absprache wichtig

Balkon-Verbot: Drei Pflanzen, die nicht in den Blumenkasten dürfen

Wer sich im Sommer einen grünen Balkon wünscht, der sollte im Frühjahr darauf achten, was er auf seinem Balkon anpflanzt. Denn nicht alle Pflanzen sind erlaubt.

Ein grüner Balkon kann einem im Sommer nicht nur Schatten und kühlere Luft bringen, er sieht in den meisten Fällen auch schöner aus als bloße Betonwände. Zudem bietet ein Balkon genügend Platz, um Kräuter anzupflanzen, die sich dann in der Küche direkt verarbeiten lassen. Auch ein kleines Hochbeet mit Gemüse passt manchmal noch in eine Balkonecke und liefert im Sommer Nachschub für leckere Speisen. Doch völlig unüberlegt sollten Sie Ihren Balkon nicht bepflanzen. Denn einige Pflanzen sind in manchen Fällen sogar im Blumenkasten verboten.

Obstbäume können Probleme bringen

Der Traum vom eigenen Obst auf dem Balkon ist nicht völlig unerreichbar. Die richtige Sortenwahl bei beispielsweise Obstbäumen ist für die Bepflanzung eines Balkons aber wichtig. Denn in den meisten Fällen ist es laut dem Bayerischen Rundfunk verboten, sich große Bäume auf den Balkon zu setzen. Das hat verschiedene Gründe: Zum einen die schiere Größe, die ein Baum erreichen kann. Je größer der Baum wird, desto mehr Platz nimmt er irgendwann vom gesamten Gebäude ein, was zu Problemen mit Nachbarn und der Hausverwaltung führen kann.

Zum anderen ändert so ein großer Baum auch das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes. Wächst er beispielsweise über das Dach hinaus oder verdeckt den Balkon vollständig, gibt es wenig Chancen, dass der große Balkonbewohner dort weiterwachsen darf.

Was aber möglich ist: Spalierobstbäume zu kaufen. Bei Obstbäumen gibt es viele Sorten, die extra so gezüchtet sind, dass sie eine gewisse Größe nicht überschreiten und dennoch Obst liefern. Auch vertikal an einem Gitter rankende Obstpflanzen sind eine Option für den Balkon.

Rankpflanzen müssen ihre Grenzen kennen

Ebenfalls problematisch ist es, wenn ein Mieter oder eine Mieterin sich rankende Pflanzen wie Efeu auf den Balkon pflanzen. Laut der Deutschen Presse-Agentur sind Rankpflanzen zwar nicht grundsätzlich verboten und es dürfen auch Rankgitter auf dem Balkon ihren Platz finden.

Sobald die Pflanze allerdings ihr Territorium verlässt und zum Nachbarn oder an der Hausmauer entlang wächst, muss sich der Mieter oder die Mieterin kümmern. Fragen Sie im Vorhinein lieber ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin, ob er oder sie mit Efeu, Wein und ähnlichem einverstanden ist. Rankpflanzen können nämlich schnell die Bausubstanz wie etwa den Außenputz angreifen und dadurch Kosten verursachen. In solchen Fällen muss die Pflanze dann komplett entfernt werden.

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Invasive Arten haben auf dem Balkon nichts verloren

Und dann gibt es noch Pflanzen, die hierzulande nicht heimisch sind, sich stark verbreiten und dadurch anderen Pflanzen den Lebensraum stehlen. Einige der sogenannten invasiven Pflanzenarten sind ebenfalls in der EU nicht erlaubt auf dem Balkon. Im Gartencenter sind diese Pflanzen sowieso nicht erhältlich, im Internet hingegen finden sich immer wieder Gelegenheiten, Samen und Pflanzen invasiver Arten zu kaufen. Auf der Liste der verbotenen Pflanzenarten in der EU stehen zum Beispiel:

PflanzennameWissenschaftlicher Name
Anden-PampasgrasCortaderia jubata
Japanischer KletterfarnLygodium japonicum
Weidenblatt-AkazieAcacia saligna
Chilenischer RiesenrhabarberGunnera tinctoria

Die Liste umfasst insgesamt über 40 Pflanzen, deren Wuchs Gärtnerinnen und Gärtner nicht unterstützen dürfen.

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